Die zurückliegende Bürgerschaftssitzung, welche zugleich die erste Sitzung des Jahres war, stand ganz im Zeichen des Beschlusses zum Doppelhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2024/2025.
Der Finanzsenator, Dr. Chris von Wrycz Rekowski hatte es bereits in einer Pressemitteilung zur Präsentation des Doppelhaushaltes treffend formuliert: „Die Zeit der Haushaltsüberschüsse ist vorerst vorbei. Wir müssen den Gürtel enger schnallen.“ Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine, hohe Inflation und schwaches wirtschaftliches Wachstum würden sich nun auch auf die Stadtkasse durchschlagen.
Es müsse an das Ersparte gegangen werden. Genau das spiegelt sich auch im Haushalt wider: Er ist so kalkuliert, dass nur wenige Spielräume für zusätzliche Bedarfe vorhanden sind.
Der im Oktober 2023 vorgelegte Ergebnishaushalt wies einen jahresbezogenen negativen Saldo auf,
was den Haushaltsausgleich für die Jahre 2024/2025 und die mittelfristige Finanzplanung 2026/2027 erschwerte. Der 1. Nachtragshaushalt, vorgelegt zu Jahresbeginn, ermöglicht nun immerhin die Nut-
zung zweckgebundener Rücklagen, doch auch diese werden spätestens 2027 aufgebraucht sein. Es bedarf daher mittel- und langfristiger Lösungen für eine solide und nachhaltige Haushaltspolitik. Hier ist die Verwaltung gefordert, wir werden dies in jedem Fall kritisch begleiten.
Trotz dieser begrenzten Spielräume haben wir zahlreiche Änderungsanträge eingebracht, darunter die Senkung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer zur Entlastung der Gewerbetreibenden. Weiterhin haben wir uns für die Unterstützung des maritimen Erbes der Stadt eingesetzt, und forderten eine Erhöhung der Zuwendungen für den Maritimen Rat und einen GEMA-Fonds zur Unterstützung
gemeinnütziger Vereine. Die anhaltenden Auswirkungen der Pandemiejahre haben die finanzielle Situation der gemeinnützigen Vereine und Verbände nachhaltig belastet. Die gestiegenen Unterhalts-
kosten stellen eine zusätzliche Herausforderung dar. Wir wollten die Oberbürgermeisterin mit unserem Antrag daher beauftragen, einen Fonds einzurichten, welcher eben genau diese Vereine und Verbände
bei der Zahlung von GEMA-Gebühren in Form von Zuschüssen bei Veranstaltungen etc. unterstützt,
was letztlich der sportlichen und kulturellen Vielfalt unserer Stadt zu Gute kommen sollte.
Unter unserer Federführung konnten zudem gemeinsame Anträge mit den anderen Fraktionen im
Bereich Sport und Ehrenamt eingebracht werden. Der Antrag zur Erhöhung der Zuwendungen für
kleine Sportvereine und insbesondere die Erhöhung der Zuwendungen für die Förderung von
Sportvereinen, die dem Stadtsportbund angehören, stärkt dabei die Strukturen im Bereich des Sports immens. Die Mittel finden dabei zum einen Verwendung für die Anpassung von Personalkostenzuschüsse der hauptberuflich tätigen Personen, die beim Stadtsportbund angestellt sind und ermöglichen zum anderen die Einstellung von drei weiteren bisher in der Förderung nicht berücksichtigten Vereinssportlehrerstellen. Wir haben uns hier besonders für den Sport stark gemacht, der in Rostock denen hilft, die uns außerordentlich wichtig sind: den Familien und Kindern, den Ehrenamtlichen und den Sportbegeisterten.
Bis auf unsere Anträge zur Senkung der Gewerbesteuer und der Einrichtung eines GEMA-Fonds wurde allen weiteren Änderungsanträgen mehrheitlich zugestimmt.
Zusätzlich zu der Haushaltsdebatte standen weitere Anträge unserer Fraktion auf der Tagesordnung:
- Prüfauftrag zur Homogenisierung der Vorgartensatzungen, die auch als Grundlage für eine Entsiegelungsinitiative dienen soll. Dient der Förderung einer ganzheitlichen, nachhaltigen, klimagerechten und umweltfreundlichen Gestaltung der Vorgärten. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
- die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber. Auch hier handelte es sich um einen Prüfauftrag an die Oberbürgermeisterin, welche Maßnahmen zu ergreifen wären, um eine Bezahlkarte oder ein ähnliches System in Rostock einzuführen. Das Ansinnen ist klar: Bargeldauszahlungen an Asylbewerber sollen weitestgehend ersetzt werden. Dabei fußt dieser Antrag auf den Ergebnissen des „Migrationsgipfels“ von November 2023, hier haben sich Bundes- und Länderregierungen (auch M-V) auf die Einführung einer solchen Karte verständigt. Einige Regionen haben bereits erfolgreiche Pilotprojekte aufgesetzt, darunter der thüringische Landkreis Greiz und Eichsfeld. Die Stadt Hannover hat bereits im Dezember 2023 die „SocialCard“ eingeführt, Thüringen plant nun die landesweite Einführung einer einheitlichen Bezahlkarte, der Landkreis Vorpommern-Rügen hat die Einführung auf Kreisebene ebenfalls im Dezember 2023 beschlossen. Genug Argumente sprechen dabei für die Einführung einer solchen Bezahlkarte: effizientere und moderne Zahlungsmethode, reduziert Verwaltungsaufwand und fördert die Integration der Asylbewerber. Zudem ist die Möglichkeit gegeben, potenzielle Fehlanreize in der Migrationspolitik zu minimieren, und finanzielle Transaktionen ins Ausland sowie allgemeinen Missbrauch zu verhindern. Unser Antrag wurde mit Rot-Rot-Grüner Mehrheit und dem Verweis auf die Landesebene abgelehnt. In der Stellungnahme der Verwaltung heißt es dazu: Die Verwaltung hält diesen Beschluss für unnötig.
Die nächste Bürgerschaftssitzung ist für den 28. Februar 2024 angesetzt.