Die Bürgerschaftssitzung vom 07. Juni 2023 stand ganz unter dem Zeichen der neu zu beschließenden Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung). Nachdem diese bereits auf der Sitzung der Bürgerschaft im April beschlossen werden sollte, wurde auf Beantragung unserer Fraktion die Vertagung vorgenommen. Nun stand die Satzung erneut auf der Tagesordnung. Insgesamt lagen elf Änderungsanträge vor, davon wurden sechs durch unsere Fraktion eingereicht. Es war unser Angebot und ein Versuch, die vorgelegte Beschlussvorlage zur Kurabgabesatzung zu heilen. Unsere Änderungsanträge zielten dabei insbesondere auf folgende Schwerpunkte ab:
- Aussetzung der verpflichtenden Mobilitätspauschale von 1,45 EUR für ein Jahr
- Zusammenfassung des An- und Abreisetages als einen abgabepflichtigen Tag
- Befreiung von der Abgabe für Begleitpersonen von Schwerbehinderten
- Befreiung der Kleingartennutzer von der Abgabepflicht
- Abgabepflicht für Zweitwohnungsinhaber
- Einführung der Saisonalität mit differenzierten Preisgestaltungen
Dabei stellte sich für uns insbesondere die Mobilitätspauschale als Schlüsselfaktor heraus. Durch das zum 01. Mai 2023 eingeführte Deutschland-Ticket, welches die Nutzung des ÖPNV mit ermöglicht, sahen wir eine Doppelbelastung auf die Touristen zukommen. Dementsprechend sprachen wir uns in einem Änderungsantrag dafür aus, die Pauschale für ein Jahr auszusetzen. Dies hätte die Möglichkeit eingeräumt, eine gewissenhafte Evaluierung zum Nutzerverhalten des ÖPNV, vorwiegend unter Berücksichtigung des Deutschland-Tickets zu ermöglichen. Unser Änderungsantrag wurde abgelehnt. Somit wird nun zur gelebten Praxis, dass ein Tourist, der mit dem Deutschland-Ticket anreist und damit auch den ÖPNV nutzen kann, an den Rezeptionen dieser Stadt ebenfalls den Mobilitätsanteil bezahlen muss. Eine doppelte Belastung für ein und denselben Service –für uns Grund genug, die gesamte Beschlussvorlage zur Kurabgabesatzung abzulehnen. Die Abstimmung dazu war recht knapp, mündete jedoch in eine Mehrheit pro Satzung.
Ein Thema, welches in den vergangenen Wochen für mediale Aufmerksamkeit gesorgt hat: die Unterbringung der ehrenamtlichen Rettungsschwimmer in unseren Seebädern. Zu wenig, zu klein, zu schlecht – das Urteil insbesondere der Ehrenamtler vom DRK aus Magdeburg, die seit Jahren die Bedingungen kritisieren und in diesem Jahr ihren Dienst schließlich nicht antreten wollten. Nachdem dieser Punkt für diese Saison abgewendet werden konnte, richteten wir uns mit einem Änderungsantrag an die Oberbürgermeisterin. In diesem forderten wir sie auf, spätestens auf der Sitzung der Bürgerschaft im September ein nachhaltiges Konzept zur Sicherstellung der Unterbringung der Rettungsschwimmer für die nächsten Jahre vorzulegen. Längst überfällig, um nicht im nächsten Frühjahr vor derselben Thematik zu stehen. Dem Änderungsantrag wurde zugestimmt.