Die CDU/UFR-Fraktion unterstützt das Ansinnen eines Antrages der FDP-Bürgerschaftsmitglieder, die mit gezielten Maßnahmen mehr privates Wohneigentum in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock schaffen wollen.
In der Vergangenheit hatte sich die CDU/UFR-Fraktion bereits mehrfach für bessere Rahmenbedingungen ausgesprochen, um insbesondere Familien die Möglichkeit des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung zu schaffen. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Daniel Peters:
„Leider geht die Wohnungsbaustrategie der Stadt seit Jahren an den Bedürfnissen der Menschen vorbei. Im Ergebnis kehren vor allem Familien der Stadt den Rücken mit der Folge, dass wir nicht nur Menschen verlieren, sondern sich zugleich Verkehrsprobleme verschärfen und Finanzmittel ins Umland fließen.
Es braucht Angebote, um diesen Trend umzukehren: Flächen müssen ausgewiesen werden und dürfen nicht nur an Mietwohnungsbauer vergeben werden. Das Bündnis für Wohnen hat bisher kaum Antworten auf diese Fragen gegeben, das kann und muss sich ändern.
Erschwerend kommt hinzu, dass durch einen Beschluss der rot-rot-grünen Fraktionen der Rostocker Bürgerschaft das Hemmnis „Erbbaurecht“ im Wege steht. Demnach dürfen seit Anfang 2020 Grundstücke im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht mehr veräußert, sondern nur noch in Erbbaurecht vergeben werden. Das hemmt Investitionen.
Jedes Jahr verlieren wir eine Vielzahl an bauwilligen Menschen an den Landkreis Rostocks. Oberste Priorität der Stadt sollte es sein, alle Möglichkeiten und Varianten zu prüfen und auszuschöpfen, um für Familien mit Kindern attraktiver zu werden. Das von der FDP vorgeschlagene ‚Mietkaufmodell‘ kann durchaus ein probates Mittel sein“, so Peters abschließend.